Schulelternbeirat

Schulelternbeirat

Mitbeteiligungsmöglichkeiten von 
Eltern an Grundschulen Auch für die Eltern beginnt mit dem Eintritt ihres Kindes in die Grundschule ein neuer Abschnitt des Familienlebens. Es ist ein großer Schritt in die Eigenständigkeit des Kindes. Trotzdem ist weiterhin die Elternarbeit gefragt und nicht weniger wichtig als in den Kindertagesstätten. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich als Eltern aktiv in den Schulalltag einzubringen und diesen mitzugestalten, um so die Rahmenbedingungen für die eigenen Kinder festzusetzen.

Diese Möglichkeiten sind:

  • Wahl zum Elternbeirat
  • Wahl zum Mitglied der Schulkonferenz
  • Beteiligung an Schulprojekten z. B. Vorleseprojekt, Schulbücherei, Schulfest..
  • Eintritt in den Förderverein
  • Klassenelternabende

War man in der Kindertagesstätte noch gut über das Kind und dessen Alltag informiert, ändert sich dies mit Eintritt in die Schule. Die Kinder gehen zum Unterricht, die Eltern bleiben außen vor. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Entwicklung unserer Kinder, auch wenn manchen die Trennung am Anfang schwer fällt. Damit die Eltern aber trotzdem weiter über die Belange ihres Kindes, der Klasse und der Schule informiert sind, werden Klassenelternabende einberufen. Diese werden 1 – 2 Mal pro Schuljahr und nach individuellem Bedarf festgelegt und dienen dem Informationsaustausch und dem Kennenlernen der Lehrer und Elternschaft einer Klasse. Sie bieten Gelegenheit, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen. Daher ist die Teilnahme möglichst aller Eltern sehr wichtig für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Kindern, deren Eltern und den Lehrern. Regelmäßig werden auch klassenübergreifende Info-Abende zu speziellen Themen angeboten wie der Wechsel in die weiterführenden Schulen.

Klassenelternbeiräte

Auf den Klassenelternabenden werden jeweils im 1. und 3. Schuljahr für zwei Jahre die Elternbeiräte gewählt. Die Elternvertretung einer Klasse besteht jeweils aus zwei Personen: dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter.

Sie haben folgende Aufgaben:

  • Einberufung von Elternabenden
  • Ansprechpartner von Eltern und Klassenlehrer
  • Vertretung der Elterninteressen im Schulelternbeirat
  • Weiterleitung von Informationen über Projekte, bei denen die Mitarbeit von Eltern erwünscht ist
  • Teilnahme an der Elternbeiratskonferenz
  • Schulelternbeirat Auf der Elternbeiratskonferenz trifft sich die Schulleitung mit den Elternbeiräten aller Klassen. Diese findet zweimal im Schulhalbjahr statt, bei Bedarf auch öfters. Sie dient in erster Linie dem Austausch zwischen der Schulleitung und den Elternvertretern über allgemeine schulische Belange oder spezielle Probleme. Der Elternbeiratskonferenz stehen der Elternbeiratsvorsitzende und sein Stellvertreter vor, die in einer der Konferenzen für zwei Jahre gewählt werden. Diese vertreten auf der Gesamtkonferenz der Lehrer die Elternschaft und berufen die nächste Elternbeiratskonferenz ein.

Des Weiteren bietet die Konferenz den Elternbeiräten:

  • Mitbestimmung bei bestimmten schulischen Entscheidungen
  • Mitsprache bei Planung und Gestaltung von Festen
  • Weiterführende Informationen zu Gesamtkonferenzen und Schulkonferenzen
  • Information über schulische und schul-übergreifende Probleme und Entwicklungen
  • Information über die Personalentwicklung der Schule
  • Informationen über Aktivitäten des Stadtelternbeirates oder anderer Gremien

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das wichtigste Beschlussorgan einer Schule. Dort werden aktuelle sowie auch langfristige Schulentwicklungen besprochen und festgelegt. Die Elternschaft ist mit 5 stimmberechtigten Teilnehmern sowie deren 5 Stellvertretern in der Schulkonferenz vertreten. Dies müssen nicht zwangsläufig Elternbeiräte sein, sondern können sich aus der gesamten Elternschaft rekrutieren. Sie werden in einem Turnus von zwei Jahren von den Elternbeiräten auf einer Elternbeiratssitzung gewählt. Die Schulkonferenz setzt sich paritätisch aus jeweils 5 Vertretern der Lehrerschaft und der Elternschaft sowie der Schulleitung zusammen. Eltern und Lehrer sind gleichermaßen stimmberechtigt. Die Schulkonferenz ist somit das wichtigste Organ, an der die Eltern aktiv auf die Schulpolitik Einfluss ausüben und diese mitgestalten können. Sie kommt zweimal im Schulhalbjahr zusammen, bei Bedarf auch öfters.

Stadtelternbeirat / Landeselternbeirat

Die gewählten Vorsitzenden der Elternvertreter können sich noch weiter in diese Gremien einbringen. Durch den Stadtelternbeirat als nächst höhere Instanz der Elternbeiratsvorsitzenden werden wiederum die Teilnehmer des Landeselternbeirates gewählt, die die Interessen unserer Kinder auf Landesebene vertreten. Förderverein Der Förderverein unterstützt Projekte an der Schule, die nicht von der Stadt finanziert werden. Dies kann sein: spezielles Arbeitsmaterial z.B. für Mathematik oder Musik, die Lernwerkstatt, Bücherei sowie die Frühbetreuung. Die Eltern haben die Möglichkeit dem Verein durch einen sehr geringen Mitgliedsbeitrag beizutreten und so den Kindern weitere Bildungsoptionen zu eröffnen.

Jahresplan Unterrichtszeiten und Pausen